Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Techmosim AG

1. Allgemeines

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind in allen Fällen verbindlich. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie durch Techmosim rechtsverbindlich anerkannt wurden.

2. Offerten

Offerten sind normalerweise 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig. Sollten die Kosten für Löhne, Materialien oder andere preisbildende Faktoren bis zur Auftragserteilung unerwartet steigen, ist Techmosim berechtigt, den Auftrag abzulehnen und neu zu offerieren.

3. Lieferfrist

Die von uns angegebenen Lieferfristen definieren den Zeitraum zwischen der offiziellen Bestellung (inkl. alle technischen Unterlagen in unserem Haus) und der Versandbereitschaft nach Fertigstellung der Arbeiten. Die von uns angegebenen Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Bei allfälliger Überschreitung der Lieferfrist ist der Besteller nicht berechtigt, den Auftrag zu widerrufen oder Schadenersatzansprüche jeglicher Art geltend zu machen.

4. Lieferpflicht

Voraussetzung für eine Lieferpflicht ist die völlige Zahlungsfähigkeit des Bestellers. Sollten berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers vorhanden sein (z.B. durch fällige, jedoch unbezahlte Rechnungen …) ist Techmosim berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bei Auftragserteilung eine Vorauszahlung zu verlangen oder auf Barzahlung bei Übergabe der Lieferung zu bestehen.

5. Lieferumfang

Für Umfang und Ausführung ist die Offerte verbindlich. Leistungen die darin nicht enthalten sind, warden separat nach Aufwand verrechnet. Aufträge, für welche keine Offerte verlangt wurde, werden ebenfalls nach Aufwand verrechnet.

6. Verpackung

Die Verpackung wird separat verrechnet.

7. Versand

Der Versand erfolgt ausschliesslich auf Kosten und Gefahr des Empfängers.

8. Preise Konditionen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken netto, ab Werk, ohne Verpackung und ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Zahlungen sind vom Besteller ohne Abzug von Skonto, Spesen und Gebühren irgendwelcher Art innert 30 Tagen zu leisten. Für Privatund Neukunden gilt Barzahlungspflicht. Die Notierungen unserer Offerten und Preislisten verstehen sich freibleibend und können bei Bedarf (z.B. gestiegene Preise von Unterlieferanten) angepasst werden. Bei auf Wunsch des Bestellers geleisteter Überzeit oder anderen kostensteigernden Wünschen werden die Mehrkosten nach Aufwand verrechnet.

9. Mängelrüge

Sicht- und messbare Mängel sind spätestens innert 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu melden. Nicht ohne weiteres feststellbare Mängel sofort nach deren Feststellung. Die Verrechnung durch den Besteller mit fälligen, bestehenden oder zukünftigen Gegenforderungen ist in allen Fällen ausgeschlossen.

10. Garantie

Wir garantieren gelieferte Waren und Arbeiten, welche innert zwölf Monaten nach der Ablieferung nachweisbar infolge fehlerhafter Konstruktion, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, raschmöglichst kostenlos instand zu stellen oder zu ersetzen, vorausgesetzt, dass uns die betroffene Ware kostenlos zugestellt wird. Techmosim haftet nur im Rahmen der geleisteten Arbeit, jedoch nicht für den Wert von angeliefertem Material. Jeder weitere Anspruch, insbesondere Schadenersatzansprüche und Folgeschäden (Sach- und Vermögensschäden, entgangener Gewinn, Folgen natürlichen Verschleisses, übermässiger Beanspruchung, unsachgemässer Behandlung, Aus- und Einbaukosten) etc. ist ausgeschlossen. Die maximale Höhe allfälliger Haftung ist auf die Höhe des fakturierten Rechnungsbetrages beschränkt. Unsere Garantiepflicht erlischt vollständig, wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder wenn der Besteller selbst oder durch Dritte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornimmt. Für alle von uns gelieferten Fremdfabrikate (Handel) und Fremdarbeiten haben wir nur die Garantie zu übernehmen, welche der Lieferant derselben uns gegenüber und auf Grund seiner Lieferbedingungen eingeht. Mängel der gelieferten Ware berechtigen den Käufer in keinem Fall, die Leistungen fälliger Zahlungen zu verweigern. Es stehen jedoch dem Käufer nach vollständiger Zahlung die festgesetzten Garantierechte.
Die obigen Garantiebestimmungen gelten für alle Arten von Aufträgen, insbesondere auch für reparierte, revidierte oder gehandelte Aggregate wie Motoren, Getriebe etc.

11. Erfüllungsort

Ordentlicher Gerichtsstand ist für beide Parteien der Ort des Lieferanten.

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